USG 12 Abs. 2
Zwei Nachbarn des Bahnhofs Oberrieden ZH fühlten sich durch die nächtliche Bahnhofsbeleuchtung gestört.
Das Bundesgericht gab gemäss dem am 23.04.2014 veröffentlichten Urteil den beiden Bahnhofsnachbarn teilweise recht und verpflichtete die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), einen Teil der nächtlichen Bahnhofsbeleuchtung abzuschalten.
Unabhängig von diesem Bundesgerichtsurteil prüfen die SBB neue Beleuchtungskonzepte, mit LED-Lampen, deren Intensität angepasst werden kann und die eine bedarfsbezogene An- und Abschaltung ermöglichen sollen.
Quelle
BGE 1C_602/2012 vom 02.04.2014
Weiterführende Informationen / Linktipps
Immissionen | nachbarrecht.ch