Strafrecht: Privatbestechung soll Offizialdelikt werden

Korruptionsstrafrecht

Der Bundesrat beabsichtigt die Privatbestechung wirksamer zu bekämpfen und hat daher am 30.04.2014 die Botschaft zur entsprechenden Strafgesetzbuch-Änderung verabschiedet.

In Zukunft soll die Privatbestechung

  • von Amtes wegen verfolgt werden
    • Die Privatbestechung wurde bisher nur auf Strafantrag verfolgt und soll nun als sog. „Offizialdelikt“ gelten
  • in allen Fällen geahndet werden
    • Bisher wurde die Privatbestechung nur bei Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft geahndet. 

Der Bundesrat hält fest, die Schweiz verfüge über ein wirksames Korruptionsstrafrecht. Gleichwohl würden sich punktuelle Verbesserungen aufdrängen. Dabei weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin: 

  • Engagement der Schweizer Wirtschaft in internationalen Märkten, in welchen die Korruptionsbekämpfungsstandards mangelhaft seien
  • In der Schweiz hätten zahlreiche internationale Sportverbände ihren Sitz, die oft Drehscheibe grosser wirtschaftlicher und finanzieller Interessen seien und deren Entscheide verschiedentlich durch Korruptionsskandale in Verruf gekommen seien.

Neben den erwähnten Änderungen im Bereich der Privatbestechung schlägt der Bundesrat vor, den Geltungsbereich der Strafbestimmungen über die Vorteilsgewährung und -annahme unter Strafe leicht auszudehnen. Neu sollen auch die Gewährung nicht gebührender Vorteile für Dritte im Hinblick auf die Beeinflussung eines Amtsträgers erfasst werden.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.0214

Entwurf | admin.ch

Botschaft | admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Privatbestechung wirksamer bekämpfen | ejpd.admin.ch

Privatbestechung | bestechung.ch

Die Kommentare sind geschlossen.