Verwechslungsgefahr von VZ VermögensZentrum und SVZ Schweizer VorsorgeZentrum

In einem von der VZ Holding AG als Inhaberin der Marke Nr. 484 165 „VZ VermögensZentrum“ gegen die Swissclear AG als Inhaberin der neu eingetragenen Marke Nr. 612 805 „SVZ Schweizer VorsorgeZentrum“ angestrengten Widerspruchsverfahren hat das IGE am 28.09.2012 den Widerspruch gutgeheissen. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat angesichts der hochgradig gleichartigen Dienstleistungen (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (Klasse 36)) auch auf Verwechslungsgefahr erkannt und die Beschwerde der Swissclear AG abgewiesen. 

Quelle

BVGer B-5616/2012 vom 28.11.2013 

Weiterführende Informationen / Linktipps

Markenarten | markenrechte.ch

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