Neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmer / Anhörungsverfahren

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11.09.2012 die Anhörung zu einer neuen Bestimmung im Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) eröffnet.

Der Vorschlag des SECO sieht vor, dass folgende Arbeitnehmer auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten können:

  • Mitarbeiter mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von mehr als CHF 175’000;
  • im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte.

Die Anhörung läuft bis am 30.11.2012.

Quelle

Mitteilung des SECO vom 11.09.2012 | news.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Checkliste flexible Arbeitszeitmodelle | arbeitgeberfuersorge.ch

SCHOECHLI HANSUELI, Lebenszeichen der Stempeluhr – Für 2013 sind vom Bundesrat neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung zu erwarten, in: NZZ Equity, vom 20.122012, S. 52

ARNOLD RUEDI, Reiz der Stechuhr – Arbeitszeiten – Nur wenige Unternehmer erfassen die Arbeitszeit ihrer Angestellten, obwohl das eigentlich Pflicht wäre. Darunter leidet mitunter die Leistung, in: Handelszeitung vom 25.10.2012, S. 30

 

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