Retrozessionen im Finanzproduktevertrieb und im Bankenkonzern

Die in der Rechtsprechung entwickelten Retrozessionen-Grundsätze (Information und Herausgabe) gelten gemäss neuestem Bundesgerichtsurteil (BGE 4A_127/2012 / BGE 141/2012) auch für:

  • Banken, die als Vermögensverwalterinnen für einen Kunden tätig sind, für diese Finanzprodukte wie Anlagefonds-Anteile, strukturierte Produkte u.ä. erwerben und dabei Vertriebsentschädigungen erhalten;
  • Banken, denen Vertriebsentschädigungen von ihren Konzerngesellschaften zufliessen.

Quelle

BGE 4A_127/2010 / BGE 4A_141/2012 vom 30.10.2012 | polyreg.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Retrozession | retrozession.ch

Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen (Quelle: finma.ch)

Retrozessionen – Aufsichtsrechtliche Massnahmen der FINMA | bnlawyers.ch

Gerichtsentscheide | anlegerschutz.ch

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