Steuerwohnsitz: Ansässigkeit eines Weltenbummlers

Grundsatz

  • Der einmal begründete Wohnsitz einer natürlichen Person bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen

Analoge Anwendung von ZGB 24 Abs. 1 auch beim Steuerdomizil

  • Bejahung des Fortbestandes des Steuerdomizils eines „Weltenbummlers“
  • Prinzipienanwendungen
    • Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung
    • Rechtssicherheit
    • Verhinderung von Rechtsmissbräuchen

Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils

  • „Solange der „Weltenbummler“ nicht nachweisbar massgebliche Beziehungen – im Sinne der Ansässigkeit – zu einem konkreten anderen Ort im Ausland begründet, wird vom Weiterbestehen des schweizerischen Steuerdomizils ausgegangen“ [BGE 138 II 300 / E. 3.6.3]

Quelle

BGE 138 II 300 ff. [BGE 2C_614/2011 vom 04.05.2012] | polyreg.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Steuerdomizilwechsel | wohn-sitz.ch

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