Kein Markenschutz für „Ein Stück Schweiz“

„Emmentaler Switzerland, Consortium Emmentaler AOC“, wollte die Marke „ Ein Stück Schweiz“ mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Emmentaler“ schützen lassen.

Nach dem Institut für geistiges Eigentum (IGE) und dem Bundesverwaltungsgericht gelangte auf Beschwerde hin auch das Schweizerische Bundesgericht zum Schluss, dass der angemeldete Begriff aus folgenden Gründen nicht schützbar sei:

  • „Ein Stück Schweiz“ manifestierte den Begriffsinhalt von „ein Stück Heimat“
    • „ein Stück Heimat“ werde dem allgemeinen Sprachgebrauch zugeordnet
    • Der Begriff sei für Käseprodukte im In- und Ausland (zB Frankreich) bereits in Gebrauch
    • Die Wortfolge sei kein besonders origineller Slogan von Erinnerungswert
    • Der Begriff entfalte eine anpreisende Wirkung.

Der Begriff „Ein Stück Schweiz“ stelle daher eine freizuhaltende Wortfolge des Gemeingebrauchs dar.

Aus all diesen Gründen habe das IGE die Eintragung ins schweizerische Markenregister zu Recht abgelehnt.

Quellen

NZZ vom 11.10.2012, Nr. 237, S. 10

BGE 4A_343/2012 vom 19.09.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps

Markenrecht: Voraussetzungen | markenrechte.ch
Swissness und kulturelle Besonderheiten | ansiedlung-schweiz.ch
Swissness-Vorlage hin und her zwischen den Räten | bnlawyers.ch

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