Busse für GU bei Beschäftigung eines Subunternehmers mit Schwarzarbeitern

Öffentliches Beschaffungswesen / Schwarzarbeit

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Marti Construction, einer Tochtergesellschaft der Berner Marti Holding AG, abgewiesen und die vom Kanton Waadt wegen Verstosses gegen das Schwarzarbeitsverbot im Waadtländer Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verhängte Busse von CHF 61‘000 bestätigt.

Der Kanton Waadt hatte der Marti Construction den Zuschlag für Brückenarbeiten erteilt. Marti Construction hatte für die Arbeitsausführung Subunternehmer eingesetzt. Zwei von fünf Beschäftigten eines Subunternehmers verfügten, wie eine 2010 auf der Baustelle durchgeführte Kontrolle ergab, keine Arbeitsbewilligung. Marti Construction muss somit für das Fehlverhalten eines seiner Subunternehmer einstehen.

Quelle

BGE 2C_1022/2011 vom 22.06.2012

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