Vorläufige Beschlagnahme von Autos als Tatwerkzeuge

Das Bundesgericht hatte kürzlich einen Fall zu beurteilen, bei welchem ein Aargauer Autolenker mehrfach beim Führen eines Fahrzeugs ohne Führerausweis erwischt wurde. Die Strafbehörden haben in der Folge sein Auto sowie zwei auf den Namen seiner Partnerin eingelöste Fahrzeuge zur Sicherstellung der Verfahrenskosten und im Hinblick auf eine spätere Einziehung vorläufig beschlagnahmt. Diese Massnahme war gerechtfertigt und angemessen, da zu befürchten war, dass er wieder ohne Führerausweis fahre und die Partnerin ihm trotz fehlenden Führerausweises die Fahrzeuge überlassen würde.

Quelle

BGE 1B_168/2012 vom 08.05.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps

Verkehrsrecht | verkehrs-recht.ch

Führerausweisentzug | fuehrerausweisentzug.ch

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