Umzonung-und-Mehrwert-Abschöpfung

UREK-S hält im Gegensatz zum Nationalrat an Mehrwert-Abschöpfungs-Grundsatz fest:

Der Staat solle einen Teil des bei einer Grundstücks-Umzonung entstehenden Wertzuwachses abschöpfen, so die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK-S).

Der Planungsvorteil solle durch eine innert 5 Jahren einzuführende kantonale Mehrwertabgabe oder Grundstückgewinnsteuer mit einem Satz von mindestens 20 % ausgeglichen werden.

Obwohl der Nationalrat dies ablehnt, hält die UREK-S an diesem Grundsatz fest. Die UREK-S nimmt aber Korrekturen an ihren ursprünglichen Vorschlägen vor

Quelle

diverse

Weiterführende Informationen / Linktipps

Berichterstattung der NZZ vom 23.03.2012 | nzz.ch

Berichterstattung der Solothurner Zeitung vom 22.11.2011 | solothurnerzeitung.ch

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