Reduktion Referenzzinssatz auf 2,25%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) reduzierte am 01.06.2012 per 02.06.2012 den hypothekarischen Referenzzinssatz von bisher 2,5 % auf neu 2,25 %.

Der hypothekarische Referenzzinssatz stützt sich auf den quartalsweise erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarkreditforderungen; er wird in Viertelprozent-Punkten publiziert. Der mit Stichtag 31.03.2012 ermittelte Durchschnittszinssatz ist laut BWO gegenüber dem Vorquartal von 2,39 % auf 2,35 % gesunken. Der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 2,25 % und gilt ab 02.06.2012.

Diese Referenzzinssatz-Reduktion um 0,25 % hat Wirkung auf die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Gemäss Hinweis des BWO ergibt die Referenzzinssatz-Senkung um 0,25 Prozentpunkte für die Mieter im Grundsatz einen Mietzinssenkungsanspruch im Umfange von 2,91 %. Das BWO weist aber darauf hin, dass ggf. weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden könnten, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie auf weitere eingetretene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Veränderung der Kosten des Liegenschaftsunterhalts usw.) stützen.

Die nächste Referenzzinssatz-Publikation ist für den 03.09.2012 vorgesehen.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) vom 01.06.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps

Link zur amtlichen Websites: Aktueller Referenzzinssatz | bwo.admin.ch

Informationen zum Referenzzinssatz | referenz-zinssatz.ch

Informationen zur Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion | law-news.ch

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