Parteikostenkautionierung: auch für Parteien in Lugano-Übereinkommens-Staaten

In der Schweiz prozessierende Parteien auch mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens (LuGUe) können zur Sicherstellung der Parteikosten verpflichtet werden.

Quelle

BGE 4A_10/2012 vom 15.02.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps

Zivilprozess > Prozesskosten > Kostenvorschuss Sicherheitsleistung | zivilprozess.ch

Prozessieren > Prozesskosten | prozessieren.ch

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