Kompetenzausbau bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Der Bundesrat plant bekanntlich eine Kompetenzausdehnung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), nämlich:

  1. Kompetenz zum Informationsaustausch mit ausländischen Partnerstellen (nach geltendem Recht ist die Weitergabe von Finanzinformationen nicht zulässig)
  2. Kompetenz zum selbständigen Abschluss von Verträgen für die technische Zusammenarbeit (zur Zeit liegt die Abschlusskompetenz beim Bundesrat)
  3. Kompetenz zur Einforderung von Informationen bei Dritt-Finanzintermediären (zur Vervollständigung bereits erstatteter Meldungen)

Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten GwG-Aenderung publiziert und Gesetzesentwurf samt Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet:

  • Vernehmlassungsergebnisse
  • Botschaft
  • Gesetzesentwurf

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.06.2012

Weiterführende Informationen / Linktipps

EJPD: Vernehmlassungsergebnisse

EJPD: Botschaft

EJPD: Gesetzesentwurf

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