Kartellrechtsreform: WAK-S verlangt vom Bundesrat zusätzliche Berichte

Ausgangslage

Erinnerlich hat der Bundesrat hat am 22.02.2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG; SR 251) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet (vgl. unseren News-Beitrag vom 06.03.2012 zur Kartellrechts-Revision)

Eintreten der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) auf die Vorlage

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat am 26.06.2012 nach mehrstündiger Anhörung von Experten und der Vertreter interessierter Kreise einstimmig das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

WAK-S verlangt zusätzliche Berichte

Die WAK-S hat nun vom Bundesrat Zusatzberichte mit (internationalen) Rechtsvergleichen und abtiefende ökonomische Analysen verlangt. Die WAK-S will an ihrer nächsten Sitzung im August 2012 auf die Detailberatung eintreten.

Quelle

diverse

Reformziele

Durch die Kartellgesetzrevision soll erreicht werden:

  • Rechtsstaatlichere Wettbewerbsentscheide
  • Verbot besonders schädlicher Formen von Kartellabreden
  • Untersagung wettbewerbsbehindernder, nicht Effizienzgewinn-kompensierender Fusionen bzw. Belegung mit Auflagen und Bedingungen
  • Verfahrensoptimierungen und –beschleunigung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz

Weiterführende Informationen / Linktipps

Medienmitteilung des Parlaments vom 26.06.2012 | parlament.ch

Medienmitteilung zur Revision des Kartellgesetzes | news.admin.ch

Berichterstattung der NZZ vom 27.06.2012 | nzz.ch

Informationen zum Immaterialgüterrecht | immaterialgueter.ch

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