Bundesrat verzichtet auf Verzugszinserhöhung

Erinnerlich hat das Parlament 2008 dem Bundesrat die FDP-Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ überwiesen. Der Vorstoss verlangte eine angemessene Erhöhung des geltenden Verzugszinses von 5 Prozent. Der Vernehmlassungsentwurf wollte daher den Verzugszinssatz für Verträge des kaufmännischen Verkehrs auf 10 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat verzichtet nun angesichts des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds auf die Verzugszinserhöhung des Verzugszinses. Der ehemals geplante Verzugszins von 10 Prozent stand auch in keinem Verhältnis mehr zu den aktuellen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.04.2012 | news.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern | law-news.ch

Verzugszins | verzugszins.ch

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