Erinnerlich hat das Parlament 2008 dem Bundesrat die FDP-Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ überwiesen. Der Vorstoss verlangte eine angemessene Erhöhung des geltenden Verzugszinses von 5 Prozent. Der Vernehmlassungsentwurf wollte daher den Verzugszinssatz für Verträge des kaufmännischen Verkehrs auf 10 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat verzichtet nun angesichts des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds auf die Verzugszinserhöhung des Verzugszinses. Der ehemals geplante Verzugszins von 10 Prozent stand auch in keinem Verhältnis mehr zu den aktuellen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.04.2012 | news.admin.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern | law-news.ch
Verzugszins | verzugszins.ch