FINMA eröffnet Anhörung zu Verordnungs-Entwurf

Die FINMA ist seit 01.09.2011 auch Versicherungsaufsicht und für den allfälligen Konkurs über ein Versicherungsunternehmen zuständig.

Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist das Konkursverfahren nur rudimentär geregelt.

Der von der FINMA vorgelegte Entwurf zur „Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über den Konkurs von Versicherungsunternehmen (Versicherungskonkursverordnung-FINMA, VKV-FINMA)“ strebt folgendes an:

  • Konkretisierung der VAG-Regeln
  • Rechtssicherheit (Schutz der Versicherten im Konkursfall des Versicherers)
  • Vorhersehbarkeit.

Im Fokus stehen die Forderungen der Versicherten, die vom Versicherungsunternehmen durch gebundenes Vermögen sicherzustellen sind:

  • Solche Forderungen sollen gegenüber den übrigen privilegierten Forderungen vorrangig klassiert (vgl. Rangordnung Art. 219 Abs. 4 SchKG) und befriedigt werden (vgl. Art. 54a Abs. 2 in Verbindung mit Art. 17 VAG)
  • Die Auszahlung der Konkursdividende an Versicherte aus dem gebundenen Vermögen soll ganz oder teilweise vor Eintritt der Rechtskraft des Kollokationsplans erfolgen können, zumal diese erst Jahre später zu erwarten ist und die Gelder der Versicherten für diesen Zeitraum nicht blockiert sein sollen.

Die Anhörungsfrist für interessierte Personen läuft bis 30.06.2012.

Quelle

Medienmitteilung der FINMA vom 08.05.2012 | finma.ch

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