Kündigungsrecht auch gegenüber Arbeitnehmervertretern

Die Tamedia hat im Rahmen einer Massenkündigung von 52 Arbeitnehmern auch den Tages-Anzeiger-Redaktor 2009 entlassen. Tamedia begründete die Entlassungen mit wirtschaftlichen Gründen.

Einer der von der Massenentlassung betroffenen Mitarbeiter war Daniel Suter, seit 1987 für den Tages-Anzeiger tätig und seit 2005 Präsident der Personalkommission. Er machte gegenüber seiner Arbeitgeberin die Missbräuchlichkeit der Kündigung geltend.

Prozessentwicklung:

  • Arbeitsgericht Zürich (1. Instanz): teilweise Gutheissung zG Arbeitnehmer
  • Obergericht des Kantons Zürich (2. Instanz): Obsiegen Arbeitgeber
  • Bundesgericht (3. Instanz): Obsiegen Arbeitgeber

Die Kündigung eines Arbeitnehmervertreters gilt nur dann als missbräuchlich, wenn er wegen seiner Tätigkeit in der Personalkommission ausgesprochen wird. Kann der Arbeitgeber andere Gründe wie wirtschaftliche nachweisen, ist die Kündigung zulässig; die wirtschaftlichen Gründe galten vor Obergericht aufgrund des Umsatzrückgangs und der finanziellen Verluste erwiesen. Eine gegenteilige Ansicht würde zu einem nicht durch den Gesetzeszweck gedeckten absoluten Bestandesschutz führen.

Quelle

BGE 4A_415/2011 vom 19.03.2012 | bger.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Missbrauchstatbestände | missbraeuchliche-kuendigung.ch

Die Kommentare sind geschlossen.