Freizügigkeitsabkommen Schweiz vs. EU: Ventilklausel vs. EU-8-Staaten

Anrufung der Ventilklausel und Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen B per 01.05.2012

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18.04.2012 entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU enthaltene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird daher gegenüber den Bürgern dieser Staaten per 01.05.2012 kontingentiert. Ferner will der Bundesrat zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen und der Integration prüfen.

Quelle:

Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.04.2012 |  bfm.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Arbeitsbewilligung | ansiedlung-schweiz.ch

Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten | ansiedlung-schweiz.ch/news

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