Kartellgesetz-Revision

Gemäss Medienmitteilung des SECO vom 22.02.2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Revisionsziel sind:

  • Bessere rechtsstaatliche Verankerung der Wettbewerbsentscheide
  • Verbot besonders schädlicher Formen von Kartellabreden
  • Massnahmen gegen wettbewerbsbehindernde Unternehmens-Fusionen
  • Beschleunigung und Optimierung des Wettbewerbsverfahrens, zur Wettbewerbsintensivierung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Die Botschaft enthält 6 Revisionselemente, die aus den 3 Vernehmlassungsverfahren hervorgingen:

  • Institutionenreform
    • „Wettbewerbsbehörde als rechtlich selbständige Anstalt innerhalb der Bundesverwaltung
    • Bundesverwaltungsgericht als Wettbewerbsgericht, mit Fachrichtern
    • Teilkartellverbot
      • Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit der Unternehmen, in Bezug auf die bisherigen 5 bereits sanktionierbaren Arten von Kartellabreden, nämlich:
        • Horizontale Preisabsprachen
        • Mengenabsprachen
        • Gebietsabsprachen
        • Vertikale Preisbindungen
        • Gebietsabschottungen
  • Regelung der Rechtfertigungsgründe auf Verordnungsstufe
  • Kartell-Zivilrecht
    • Stärkung des zivilrechtlichen Wegs im KG
    • Ausweitung der Klagelegitimation auf private und öffentliche Haushalte als Endkunden
    • Zusammenschluss-Test
      • Änderung der Beurteilungskriterien bei Unternehmenszusammenschlüssen durch die Einführung des in Europa weit verbreiteten SIEC-Tests (SIEC = Significant Impediment to Efficient Competition) sowie durch die Vereinfachung der Kontrolle von Zusammenschlüssen international tätiger Unternehmen
      • Sanktionsminderung bei Compliance Programm
        • Sanktionsminderung bei Nachweis des Unternehmens, dass es ein wirksames Programm zur Verhinderung kartellrechtlicher Verstösse anwende
        • Widerspruchsverfahren
          • Verbesserung des Widerspruchsverfahrens.

Die Weiterführung der Gesetzesrevision liegt nun bei den Räten.

Quelle

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