Anlegerschutz: finma-Massnahmenpaket

Gemäss Medienmitteilung der finma vom 24.02.2012 muss der Kundenschutz im Finanzmarktrecht (auch: „Anlegerschutz“) verbessert werden.

Um das Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Kunden zu verkleinern und den Markt zu stärken, schlägt die finma in einem Positionspapier als zentrale Massnahmen vor:

  • klare Verhaltensregeln für Finanzdienstleister
  • bessere Produktdokumentationen
  • gezielte Ausdehnung der Aufsichtskompetenzen
  • Umsetzung der Massnahmen hat auf Gesetzesstufe

Für die Verbesserung des Kundenschutzes schlägt die finma in ihrem „Paket“ folgende Regulatorien als sich gegenseitig ergänzende Massnahmen vor: 

Neue Verhaltensregeln für Finanzdienstleister

  • Vereinheitlichte, sektorenübergreifende Verhaltensregeln für Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter, die im Kundenkontakt einzuhalten sind
  • Informationspflicht über den Dienstleistungsinhalt gegenüber den Kunden
  • Aufklärungspflicht zu den Eigenschaften des Finanzproduktes
  • Risikohinweise
  • Schaffung von Klarheit über alle mit einer Dienstleistung oder dem Kauf eines Produktes verbundenen Kosten

Bessere Dokumentationen für Kunden

  • Übergabe einer vollständigen und verständlichen Produktdokumentation
    • Prospektpflicht für Standardisierte Finanzprodukte wie
      • Aktien
      • Obligationen
      • Strukturierte Produkte
  • Prospektinhalt
    • Daten des Produktanbieters
    • alle wesentlichen Angaben zum Produkt
    • Informationen über die mit dem Produkterwerb verbundenen Risiken
    • Verständnisvermittlung für Privatkunden bezüglich strukturierter Produkte bzw. fondsgebundener Lebensversicherungen und über die direkten und indirekten Kosten dieser Produkte
    • kurze, etwa zwei- bis dreiseitige Produktbeschreibungen nach dem Vorbild der vereinfachten Prospekte für Effektenfonds.

Ausdehnung der Aufsicht und Nachweis relevanter Kenntnisse

  • gezielte Ausdehnung der finma-Aufsichtskompetenzen
  • finma-Bewilligungspflicht der Vermögensverwalter
    • Aus- und Weiterbildung der Kundenberater
    • Obligatorische Prüfung der Kundenberater über die Kenntnisse der geltenden Verhaltensregeln und ihr Fachwissen

Umsetzung auf Basis eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes

  • Erfordernis eines sektorenübergreifenden Finanzdienstleistungsgesetzes
  • Ergänzung bestehender Finanzmarktgesetze bezüglich Verhaltensweisen und sektorenübergreifender Besonderheiten

Zivilrechtliche Anlegerschutz-Regelung

Nebst dieser aufsichtsrechtlichen Neuerungen hält die finma auch Massnahmen auf Stufe Zivilrecht für notwendig. Diese zivilrechtlichen Regeln sollen eine verbesserte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen der Privatkunden gegenüber ihren Finanzdienstleistern ermöglichen.

Fazit

Das Vorhaben der finma ist grundsätzlich verdienstvoll, notwendig und zweckmässig. Es darf nicht ausseracht lassen, dass trotz aller Schutzmassnahmen der Anleger nicht von seiner Eigenverantwortung entbunden werden darf, sonst bewirkt diese „Freistellung“ gleichzeitig wieder eine Risikozunahme. Auch lassen sich die Menschen, seien es Vermögensverwalter, seien es Anleger, durch Regulatorien nicht völlig verändern: Manchmal tragen Geldgier, Spekulationsfieber und selbsttrügerisches Best-Case-Denken der Anleger ebenso wie die ungenügende Befassung des Vermögensverwalters mit dem Kunden-Risikoprofil zu einem Kapitalverlust bei.

Weiterführende Informationen / Linktipps

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