Verlustvortrag bei Fusion

Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass es bei der Fusion zweier Kapitalgesellschaften grundsätzlich zulässig ist, wenn die übernehmende Gesellschaft die Verlustvorträge der absorbierten Gesellschaft steuerwirksam geltend macht.

Die gleichzeitige Verwertung von Betriebs- oder Anlagevermögen schliesst die Übernahme des Verlustvortrags nicht aus. Die Verlustübernahme findet ihre Grenze jedoch im Rechtsmissbrauch.

Quelle: BGE 2C_351/2011

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