Bundespatentgericht ist gestartet

Das Bundespatentgericht hat am 01.01.2012 seinen Betrieb aufgenommen. Dieses Sondergericht, mit Sitz in St. Gallen, wird gesamtschweizerisch die Patent-Streitigkeiten behandeln. Es löst die 26 kantonalen Gerichte ab; es wird von den kantonalen Gerichten die dort hängigen Patent-Prozesse übernehmen, sofern und soweit die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden hat. Das Bundespatentgericht ist die erste Instanz.

Rechtsmittelinstanz ist das Schweizerische Bundesgericht.

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