Das Bundespatentgericht hat am 01.01.2012 seinen Betrieb aufgenommen. Dieses Sondergericht, mit Sitz in St. Gallen, wird gesamtschweizerisch die Patent-Streitigkeiten behandeln. Es löst die 26 kantonalen Gerichte ab; es wird von den kantonalen Gerichten die dort hängigen Patent-Prozesse übernehmen, sofern und soweit die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden hat. Das Bundespatentgericht ist die erste Instanz.
Rechtsmittelinstanz ist das Schweizerische Bundesgericht.
Linktipp / Weiterführende Informationen:
- Bundespatentgericht | patente.ch