Ständerat will Börsendelikte als Verbrechen ahnden.
Der Ständerat hat als Erstrat am 20.12.2011 die Gesetzesvorschläge des Bundesrates ohne Abstriche einstimmig genehmigt. – Insidertaten und Kursmanipulationen sollen damit künftig als Verbrechen geahndet werden.
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- Börsendelikte / Marktmissbrauch nach neuen Börsengesetz | law-news.ch