Steuer-Vorbescheide (Rulings)

Verwaltungsgericht ZH anerkennt Bedürfnis und Zulässigkeit.

Mit Entscheid vom 25.08.2010 (SB 2009.00104) bestätigt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das Bedürfnis nach Steuervorbescheiden (Taxrulings) und ihre Gültigkeit. 

Voraussetzung ist, dass der Steuer-Vorbescheid mit umfassender Sachverhaltsdarstellung rechtzeitig bei der zuständigen Steuerbehörde eingeholt wird und der Geschäftsvorfall auch gemäss Steuerbescheid umgesetzt wird bzw. keine Gesetzesänderung eintritt.

Quelle: Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich vom 25.08.2010, SB.2009.00104

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